Allgemeine Bedingungen

Artikel 1 – Allgemeines
1.1 FESTARTIKEL SALON ROGER NV (hiernach: Salon Roger), mit Gesellschaftssitz in 3680 Maaseik, Bosstraat 69, eingetragen in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) unter der Nummer 0444.746.087. Telefon: 089/56 47 20. E-Mail: atelier@salonroger.eu. Website: www.salonroger.eu.
1.2 Alle durch SALON ROGER abgeschlossenen Verträge und akzeptierten Bestellungen unterliegen den nachstehenden Bedingungen.
1.3 Nur diese Bedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen SALON ROGER und dem Auftraggeber, der bei seiner Auftragserteilung diese anerkennt. Falls ausdrücklich und schriftlich bevorzugt wird, von diesen Bedingungen abzuweichen oder einem besonderem Vertrag den Vorzug zu geben, bleiben diese Bedingungen zumindest ergänzend gültig.

Artikel 2 – Offerten und Preisangaben – Zustandekommen des Vertrages
2.1 Offerten und Preisangaben verstehen sich unter allen Vorbehalten und sind unverbindlich seitens SALON ROGER. Offerten und Preisangaben gelten immer nur für die in der Offerte gemachte Dauer, im Prinzip 30 Tage nach Erstellung dieser. Aus Offerten oder Preisangaben aus der Vergangenheit können keine Rechte für zukünftige Aufträge abgeleitet werden.
2.2 Bestellungen, Übereinkünfte oder andere Absprachen sind nur gültig mit der schriftlichen Bestätigung von SALON ROGER. Nach Erhalt der schriftlichen Bestätigung der Offerte oder der Bestellung verlangt SALON ROGER eine Vorschussnote von 50% des Gesamtbetrages. Sobald der Vorschuss bei SALON ROGER eingegangen ist, beginnen die Vorbereitungen.
2.3 SALON ROGER betrachtet als seinen Auftraggeber die natürliche Person oder Rechtsperson, die SALON ROGER den Auftrag anvertraut hat, sofern nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde, dass man im Auftrag einer Drittperson handelt und unter der Bedingung, dass der Name, die Adresse und die Unternehmensnummer dieser Drittperson SALON ROGER gleichzeitig mitgeteilt wurde. Derjenige, der eine Bestellung für eine Rechtsperson aufgibt, verbindet sich solidarisch mit dieser Rechtsperson, in deren Namen er handelt.
2.4 Jede Änderung der Bestellung durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen und führt im Prinzip zu einer neuen Offerte oder Preisangabe, und dies nach eigener Ansicht und Entscheidung von SALON ROGER, der in diesem Fall berechtigt ist, die Frist und/oder den Tarif anzupassen oder den Auftrag nachträglich zu ändern.
2.5 Jede Auftragsannullierung durch den Auftraggeber muss schriftlich erfolgen. Diese ist nur gültig unter der Voraussetzung, dass SALON ROGER diese akzeptiert hat. Falls die Annullierung akzeptiert wurde, ist der Auftraggeber, neben der Vergütung der schon gelieferten Leistungen, einen pauschalen Schadenersatz schuldig, sofern SALON ROGER keinen höheren Schaden nachweist. Dieser Schadenersatz beträgt 50% des Gesamtbetrages der Bestellung, sofern die Annullierung bis zu 6 Wochen vor dem Abholdatum erfolgt. Falls die Bestellung weniger als 6 Wochen vor dem Abholdatum annulliert wird, ist der Gesamtbetrag geschuldet.
2.6 Zwischen den Parteien wird übereingekommen, dass, in Abweichung vom Zivilgesetzbuch, der Auftraggeber bei Annahme der Arbeiten (Dienste) nicht das Recht hat, den Vertrag einseitig zu beenden.

Artikel 3 – Vertragsausführung
3.1 SALON ROGER schenkt der Ausführung der ihm anvertrauten Aufträge die erforderliche Sorgfalt und hat nur die Verpflichtung um ein redliches Bemühen. Die Liefer- und/oder Ausführungsfrist dienen lediglich zur Information und sind daher nicht bindend für SALON ROGER, sofern nicht ausdrücklich anders zwischen den Parteien vereinbart. Verzögerungen in der Lieferung und/oder Ausführung können ebenso nie Anlass geben zu einem Bußgeld, einem Schadenersatz, einer Vertragsauflösung oder Annahmeverweigerung des Produkts.
3.2 Der Auftraggeber besorgt SALON ROGER in jedem Stadium der Vertragsausführung zeitig alle Angaben, die als notwendig erachtet werden für die Ausführung des Vertrages. Falls diese notwendigen Angaben SALON ROGER nicht rechtzeitig übermittelt werden, hat SALON ROGER das Recht, die Vertragsausführung auszusetzen und/oder die aus der Verzögerung resultierenden zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
3.3 Im Angebotspreis und in jeder Preisangabe für die Realisierung eines Ornats/Kostüms, sind zwei Anproben inbegriffen. Bei der Anprobe ist ausreichend Zeit, um Anmerkungen zu formulieren. Mangels Anmerkungen betrachtet SALON ROGER den Entwurf als definitiv. Zusätzliche Korrekturen oder Änderungen werden nach dem üblichen Stundentarif berechnet. Falls zwischen den zwei Anproben oder zwischen der zweiten Anprobe und dem Abholtermin sich die Körpermaße des Auftraggebers stark verändert haben, ist SALON ROGER berechtigt, hierfür zusätzliche Kosten in Rechnung zu stellen. Bei eingreifenden Anpassungen behält SALON ROGER sich das Recht vor, eine neue Offerte oder Preisangabe zu erstellen. Falls SALON ROGER mehrere Anproben für notwendig erachtet, um ein bestmögliches Ergebnis zu erzielen, ist SALON ROGER nicht verpflichtet, eventuelle durch den Auftraggeber verauslagte Kosten zu bezahlen. Falls der Auftraggeber eine zusätzliche Anprobe verweigert, kann SALON ROGER nicht verantwortlich gemacht werden für die daraus resultierenden Folgen und die schlussendliche Passform des Ornats/Kostüms. Für Hüte und Kopfbedeckungen werden die Größen gehandhabt, wie sie durch SALON ROGER gemessen wurden oder wie sie vom Auftraggeber weitergeleitet wurden.
3.4 Teillieferungen und/oder –ausführungen sind zulässig. SALON ROGER behält sich das Recht vor, diese Teillieferungen und/oder –ausführungen, den Tätigkeiten entsprechend, zu berechnen.
3.5 SALON ROGER behält sich das Recht vor, den Vertrag von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung aufzulösen falls objektive Gründe zur Annahme bestehen, dass die Solvabilitäts- und/oder Liquiditätslage des Auftraggebers in Gefahr ist (z.B. durch Konkurs, Gerichtsbeschluss, Wechselproteste, offenkundige Unfähigkeit, ausstehende Zahlungen bei SALON ROGER oder Dritten zu honorieren, sich der Auftraggeber in kollektiver Schuldenregelung befindet, …).
3.6 Falls SALON ROGER nach Auftragsbestätigung und vor oder während der Lieferung Umstände vernimmt, durch die die Vereinbarungen nicht mehr ausreichend versichert scheinen, dann hat SALON ROGER das Recht eine Vorauszahlung oder Garantien zu verlangen oder gegebenenfalls den Vertrag zu kündigen und das ohne Recht auf Schadenersatz von Seiten des Kunden.

Artikel 4 – Preis
4.1 Der Vertrag wird abgeschlossen zu den auf dem Bestellschein angegebenen Preisen und der darin vorgesehenen Zahlungsart, sofern keine Abweichungen von der ursprünglichen Offerte im gegenseitigen Einvernehmen getroffen wurden, die durch SALON ROGER bestätigt wurden. Der Preis ist jedoch zu erhöhen, falls zwischen dem Zeitraum des Vertragsabschlusses und/oder dem Bestellschein und dem Lieferdatum der Dienste, die Löhne und Gehälter oder andere Bestandteile, die den Preis beeinflussen können (u.a. Steuersätze, Sozialabgaben u.dgl.), einen Anstieg verbuchen.
4.2 Alle Preise verstehen sich exklusiv Mehrwertsteuer und anderer Kosten, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Die Mehrwertsteuer ist zu Lasten des Auftraggebers.

Artikel 5 – Bezahlung
5.1 Die Rechnungen von SALON ROGER sind, vorbehaltlich anderslautender schriftlicher Bedingungen, am Gesellschaftssitz bar bezahlbar.
5.2 Falls der Auftraggeber seine Bestellung während der jährlichen Rabattzeit, vom 1. März bis zum 31. März einschl., aufgibt, muss die Vorschussnote, wie in Art. 2.2 bestimmt, während dieser gleichen Periode bezahlt werden. In Ermangelung ist SALON ROGER berechtigt, keinen Rabatt zu gewähren.
5.3 Jede Rechnung, deren Betrag nicht oder nicht vollständig zum Fälligkeitsdatum beglichen ist, wird von Rechts wegen erhöht um einen Pauschalbetrag und einem unveränderlichen Schadenersatz von 10% des geschuldeten Betrages, mit einem Mindestbetrag von 75,00 EUR und das ohne vorherige Inverzugsetzung. Außerdem sind von Rechts wegen Verzugszinsen fällig gemäß den gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen nach dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr, ohne dass hierzu eine vorherige Inverzugsetzung erforderlich ist. Jeder begonnene Monat wird hierbei als ein vollständiger Monat betrachtet. Teilzahlungen werden erst verwendet zur Deckung von Kosten, Zinsen und Schadenersatz, um danach in Abzug gebracht zu werden auf den Hauptbetrag.
5.4 Im Falle von einer Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen werden alle offenen Rechnungen und/oder Schulden unverzüglich fällig und hat SALON ROGER das Recht, ohne Inverzugsetzung oder Gerichtsintervention, die weiteren Lieferungen und/oder Leistungen auszusetzen oder den Vertrag als aufgelöst zu betrachten unvermindert seinem Anspruch auf Schadenersatz.
5.5 Unbeschadet von Artikel 7, muss der Auftraggeber die Rechnungen von SALON ROGER, im Falle einer Bestreitung, anhand eines Einschreibebriefs innerhalb von 8 Kalendertagen nach Erhalt dieser bestreiten, sonst verfällt der Anspruch.
5.6 SALON ROGER ist berechtigt jederzeit Guthaben, die er seitens des Auftraggebers hat, mit Schulden gegenüber dem Auftraggeber zu kompensieren, auch nach Zusammentreffen.

Artikel 6 – Höhere Gewalt
6.1 Falls SALON ROGER den Auftrag nicht ausführen kann aufgrund von höherer Gewalt, worunter man Unfälle, Feuer, Überschwemmungen, Streik, LockOuts, Aufstände, Unfall, Krankheit, staatliche Maßnahmen, Verzögerungen bei den Lieferanten, Konkurs des Auftraggebers, Störungen in den Diensten der Internetprovider, Mangel an Beförderungsmittel usw. versteht, hat SALON ROGER das Recht, den Vertrag zu beenden ohne weitere Schadenersatzforderungen seitens des Auftraggebers.
6.2 Falls SALON ROGER beim Eintritt der höheren Gewalt schon teilweise seinen Verpflichtungen nachgekommen ist oder nur teilweise seinen Verpflichtungen nachkommen kann, ist SALON ROGER berechtigt, das schon Ausgeführte gesondert in Rechnung zu stellen und ist der Auftraggeber verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als beträfe dies einen gesonderten Vertrag.

Artikel 7 – Haftung
7.1 Alle Beschwerden im Zusammenhang mit den gelieferten Diensten und/oder Produkten müssen innerhalb 8 Kalendertage nach der definitiven Abnahme schriftlich gemeldet werden. Eventuelle unsichtbare Mängel müssen innerhalb von 8 Kalendertagen nach Entdeckung dieser per Einschreiben gemeldet werden, sonst verfällt der Anspruch. Die Formulierung der Beschwerde entbindet den Auftraggeber keineswegs von seinen Zahlungsverpflichtungen. Das in Empfang nehmen einer Reklamation durch SALON ROGER kann keinesfalls durch den Auftraggeber als Zeichen betrachtet werden, dass SALON ROGER die Beschwerde als zeitig oder berechtigt erachtet.
7.2 Falls sich Mängel ergeben und diese zeitig gemeldet werden, hat SALON ROGER die Wahl, diese Mängel zu beheben gemäß Auftrag oder hierfür einen Schadenersatz zu zahlen.
7.3 Der Schadenersatz, wozu SALON ROGER auf Basis von diesem Vertrag haftbar sein kann, gleich welcher Ursache, Natur oder Gegenstand die Forderung ist, wird maximal 20% des in Rechnung gestellten Wertes des Betrages auf dem Bestellschein ausmachen. Falls der Auftraggeber glaubt Anspruch erheben zu können auf solch eine Vergütung, muss er die Mängel und seinen jeweiligen Schaden beweisen. Es ist ihm nicht gestattet die Bezahlung von offenen Rechnungen einzubehalten oder auszusetzen.
7.4 SALON ROGER ist nur haftbar für Schaden, der die direkte und nachweisliche Folge ist von einer ihm zurechenbaren Unzulänglichkeit. SALON ROGER kann in keinem Fall haftbar gemacht werden für alle anderen Schadensformen wie Betriebsschaden, Schaden durch Verzögerung und entgangener Gewinn. Die Haftung von SALON ROGER ist in jedem Fall begrenzt auf den Betrag in Höhe des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer für den betreffenden Auftrag.
7.5 SALON ROGER ist nicht haftbar für Schaden, der entstanden ist wegen: Unfällen; Nachlässigkeit durch den Auftraggeber oder durch Dritte; die falsche Verwendung durch den Auftraggeber oder durch Dritte; normaler Verschleiß. Im vorliegenden Fall sind die Kosten für die Behebung von SALON ROGER durch den Auftraggeber geschuldet.

Artikel 8 – Nutzungsrechte und geistiges Eigentum
8.1 Der Auftraggeber wird erst Eigentümer von oder erhält das Nutzungsrecht an den gelieferten Diensten und Produkten ab dem Moment, dass er allen seinen Verpflichtungen gegenüber SALON ROGER nachgekommen ist. SALON ROGER behält sich ausdrücklich das Recht vor, die unbezahlten Lieferungen zurück zu verlangen, egal wo sie sich auch befinden mögen, ohne Regress oder Widerspruch seitens des Auftraggebers. Während diesem Zeitraum des Eigentumsvorbehalts übernimmt der Auftraggeber die Pflichten und die Verantwortung des Verwahrers für die gelieferten Güter und er verpflichtet sich demnach dazu, diese zu bewachen und zu versichern gegen alle Ursachen von Beschädigung, Zerstörung, Diebstahl, Feuer, Verlust usw. Ungeachtet des vorgesehenen Eigentumsvorbehalts geht das Risiko in Bezug auf die Güter bei der Lieferung auf den Auftraggeber über.
8.2 Die vor oder nach dem Zustandekommen des Vertrages an den Auftraggeber ausgehändigten Dokumente sind urheberrechtlich geschützt und bleiben Eigentum von SALON ROGER, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Sie dürfen ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Letzterem nicht durch den Auftraggeber verwendet, kopiert, vervielfältigt, weitergegeben oder zur Kenntnis an Dritte gebracht werden.
8.3 Das volle Eigentum der intellektuellen Rechte der von SALON ROGER erbrachten Konzepte oder Entwürfe bleibt bei SALON ROGER, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart.
8.4 SALON ROGER ist jederzeit berechtigt für Werbezwecke auf die gelieferten Dienste und/oder Produkte als Referenz zu verweisen unter Angabe der Identitätsangaben des Auftraggebers, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Artikel 9 – Übertragung von Rechten
9.1. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von SALON ROGER darf der Auftraggeber seine aus dem Vertrag mit SALON ROGER hervorgehenden Rechte und Pflichten nicht übertragen. Jede unerlaubte Übertragung wird von Rechts wegen nichtig sein.

Artikel 10 – Verschiedenes und Regelung von Streitfällen
10.1 Diese Allgemeinen Bedingungen tun der Ausübung durch SALON ROGER aller anderen ihm zukommenden gesetzlichen und vertraglichen Rechte keinen Abbruch.
10.2 Ein eventuelles in Verzug bleiben von SALON ROGER um die Ausführung zu fordern von den Bestimmungen dieser allgemeinen Verkaufsbedingungen, werden keineswegs einen Verzicht oder Versäumnis der Anwendbarkeit dieser oder anderer Bestimmungen implizieren können.
10.3 Die Nichtigkeit von einer oder mehreren Bedingungen in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen tut der Anwendung von den anderen Bestimmungen keinen Abbruch.
10.4 In der Beziehung zwischen SALON ROGER und dem Auftraggeber ist nur das belgische Recht anwendbar. Jeder Streitfall wird durch SALON ROGER den Gerichten des Kantons Limburg unterbreitet werden, unbeschadet dem Recht für SALON ROGER, gerichtliche Schritte zu unternehmen vor den Gerichten des Rechtsgebiets des Auftraggebers.

Im Zweifelsfall gilt der niederländische Originaltext dieser Allgemeinen Bedingungen und geht dem anderssprachigen/der deutschen Übersetzung vor.

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